Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen in dem Onlineshop der HUHWAG Automobil OG, Stand 01.01.2021

Vertragsabschluss / Korrekturmöglichkeiten

Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst nach Annahme unsererseits zustande. Der Kunde wird von unserer Annahme per E-Mail verständigt.

Eine Bestellung ist nur möglich, wenn alle im Bestellformular mit * bezeichneten Pflichtfelder ausgefüllt sind. Fehlen Angaben oder können wir der Bestellung aus sonstigen Gründen nicht nachkommen, erhält der Kunde eine Fehlermeldung. Vor dem endgültigen Abschicken der Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, seine Bestellung zu korrigieren. Unterstützende Detailinformationen erhält der Kunde direkt im Zuge des Bestellvorganges.

Sobald der Bestellvorgang abgeschlossen ist, wird der Kunde darüber durch ein Infofenster „Ihre Bestellung ist abgeschlossen und wurde erfolgreich an uns versendet“ benachrichtigt. Dies stellt unsererseits noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar.


Empfangsbestätigung

Wenn die Bestellung bei uns eingelangt ist, wird der Kunde über die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse vom Eingang seiner Bestellung verständigt. Diese Verständigung stellt unsererseits noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. 


Bindung des Kunden an sein Angebot

Der Kunde ist an seine Bestellung 2 Tage ab Zugang dieser Bestellung gebunden. Das gesetzliche Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht) bleibt davon unberührt. 


Vertragsspeicherung

Der Kaufvertrag wird von uns nicht gespeichert. Wenn der Kunde den Vertragstext nach seiner Bestellung ausdrucken will, kann er wie folgt vorgehen: Direkt aus dem Bestätigungsemail. 


Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.


Zielland

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich und Deutschland.


Preise und Versandkosten

Alle Preise sind Gesamtpreise. Sie verstehen sich inklusive aller Steuern einschließlich Umsatzsteuer und Angaben sowie Versandkosten, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen werden.


Zahlungsarten

Wir akzeptieren folgende Zahlungsarten: PayPal, Klarna -Sofortüberweisung, Vorauskasse, auf Rechnung, Bar oder mit Karte an unserem Standort. 


Fälligkeit / Vorauszahlung

Ist keine andere Zahlungsart vereinbart, verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss. Die Lieferung der Ware erfolgt erst nach Eingang des Betrages auf unserem Bankkonto.


Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht

Dem in Österreich gebräuchlichen Begriff „Rücktrittsrecht“ entspricht der in Deutschland gebräuchliche und in der Verbraucherrechte-Richtlinie verwendete Begriff „Widerrufsrecht“. Wir verwenden daher das gleichbedeutende Begriffspaar „Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht)“. In der Widerrufsbelehrung wird ausschließlich der Begriff „Widerrufsrecht“ verwendet. Dies ist gleichbedeutend mit dem österreichischen Begriff „Rücktrittsrecht“. Details dazu finden Sie in der Widerrufsbelehrung.


Entfallendes Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht)

Für Waren, die versiegelt geliefert werden, entfällt das Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht), wenn die Waren nach der Lieferung entsiegelt worden sind. Dies gilt auch für das Öffnen der Schutzfolie.


Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei der Lieferung beweglicher Sachen 2 Jahre ab Übernahme der Ware.


Garantie

Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewähren wir keine eigenen Garantien. Die näheren Bedingungen allfälliger Herstellergarantien finden Sie gegebenenfalls bei den jeweiligen Waren.


Lieferzeitraum

Wenn nicht anders vereinbart, liefern wir innerhalb von 4-5 Tagen nach unserer Bestätigung des geschlossenen Vertrages.


Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der HUHWAG Automobil OG, Stand 01.01.2021

1. Kostenvoranschlag

(1.1) Kostenvoranschläge sind entgeltlich.

(1.2) Ein Kostenvoranschlag beinhaltet eine nach kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten vorgenommene Detaillierung und Aufschlüsselung der Einzelposten Material, Arbeit etc.

(1.3) Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages einschließlich der erforderlichen Leistungen wie Fahrten, Reisen, Montagearbeiten und ähnliches wird nach dem Werkstätten- Stundensatz verrechnet. Dieses Entgelt wird bei nachfolgender Auftragserteilung in Abzug gebracht. Erfolgt eine Teilbeauftragung, wird jener Teil des Entgelts gutgeschrieben, der dem Anteil des tatsächlich erteilten Auftrag im Verhältnis zum Umfang des ursprünglichen Kostenvoranschlages entspricht.


2. Tauschaggregate

(2.1) Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter der Annahme, dass die vom Auftraggeber beigestellten Aggregate keine ungewöhnlichen Schäden aufweisen und noch aufbereitungsfähig sind. Diese Eigenschaft wird Vertragsinhalt.


3. Probefahrten

(3.1) Der Instandsetzungsauftrag umfasst die Ermächtigung, mit Kraftfahrzeugen und Aggregaten notwendige oder zweckmäßige Probeläufe sowie Probe- und Überstellungsfahrten durchzuführen.


4. Zahlungen

(4.1) Die Zahlung für erbrachte Instandsetzungsarbeiten und verkaufte Waren hat bar Zug um Zug gegen Übergabe zu erfolgen. Soweit vom Auftragnehmer im Einzelfall Zahlung durch Wechsel, Scheck etc. akzeptiert wird, erfolgt dies zahlungshalber und es gehen anfallende Spesen zu Lasten des Auftraggebers.

(4.2) Die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers gegen Forderungen des Auftragnehmers steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Auftragnehmer zahlungsunfähig ist oder die Gegenforderung die im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Auftraggebers stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.


5. Abstellung von Fahrzeugen

(5.1) Wird ein Fahrzeug vom Auftraggeber nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der Fertigstellung an diesem Werktag abgeholt, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem, dem Abholungstermin bzw. der Verständigung von der Fertigstellung folgenden Tag für das Abstellen des fertig Instand gesetzten Fahrzeuges eine Stellgebühr laut Aushang pro angefangenen Kalendertag zu verrechnen.

(5.2) Ebenso kann der Auftragnehmer das abholbereite Fahrzeug mangels Abholung am vereinbarten Abholungstermin auf Kosten des Auftraggebers einem Drittverwahrer übergeben. Weiters darf der Auftragsnehmer das Fahrzeug auf öffentlicher Verkehrsfläche abstellen, der Auftragsgeber haftet ab diesem Zeitpunkt selbst für allfällige Schäden durch Naturgewalten sowie Einbruch, Diebstahl und jegliche Beschädigungen am Reparaturgegenstand


6. Altteile

(6.1) Ersetzte Altteile - ausgenommen Tauschteile - sind vom Auftragnehmer bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin, jedenfalls bis zur fertigen Instandsetzung des Fahrzeugs aufzubewahren. Der Auftraggeber kann deren Herausgabe bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin bzw mangels eines solchen bis Verständigung von der Fertigstellung verlangen. Ohne ausdrückliche anderslautende Mitteilung des Auftraggebers, welche spätestens bis zu diesem Zeitpunkt zu

erfolgen hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Altteile zu entsorgen.

(6.2) Allfällige Entsorgungskosten gehen zulasten des Auftraggebers.


7. Eigentumsvorbehalt

(7.1) Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.


8. Recht zur Zurückbehaltung des Reparaturgegenstandes

(8.1) Dem Auftragnehmer steht wegen all seiner Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch auf Ersatz nötiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Auftraggeber verschuldeten Schadens, ein Zurückbehaltungsrecht an dem betroffenen Reparaturgegenstand des Auftraggebers zu.

(8.2) Forderungen des Auftraggebers auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, kann der Auftragnehmer bis vollständiger Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede gemäß (4.1) entgegenhalten.


9. Behelfsreparaturen

(9.1) Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die nur über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, ist lediglich mit einer den Umständen entsprechenden, sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen.


10. Gewährleistung und Leistungsbeschreibung

(10.1) Zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der Gewährleistung hat der Auftraggeber, sofern dies tunlich ist, den Reparatur-Gegenstand dem Auftragnehmer in dessen Betrieb zu überstellen. Unternehmerische Auftraggeber tragen die Gefahr der Übersendung, gegenüber Verbrauchern trägt diese der Auftragnehmer. Ist eine Überstellung untunlich, besonders weil die Sache sperrig oder gewichtig ist, ist der Auftragnehmer ermächtigt, die Überstellung auf seine Kosten und Gefahr bzw die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Kfz-Betrieb veranlassen.

(10.2) Bestehende und über die Gewährleistung hinausgehende Garantien werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beeinträchtigt.


11. Schadenersatz

(11.1) Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm aus Anlass der Ausführung der Instandsetzungsarbeiten verschuldeten Schäden, soweit diese an einer Person oder am Reparaturgegenstand selbst eingetreten sind.

(11.2) Für alle sonstigen Schäden einschließlich der Folgeschäden oder Schäden aus Vertragsverletzung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(11.3) Diese Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch bei Verlust des vom Auftraggeber übernommenen Reparaturgegenstandes.

(11.4) Befinden sich Gegenstände im Fahrzeug, die nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind, trifft den Auftraggeber die Obliegenheit, auf diese gesondert hinzuweisen.

(11.5) Aus der Produkthaftung zustehende Ansprüche bleiben unberührt.


12. Erfüllungsort

(12.1) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.